Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Geschäftsabschlüsse, 
sie gelten aber auch für etwaige Nach- oder Ersatzlieferungen. Nur die nachstehenden Bedingungen haben Gültigkeit für unsere 
Lieferungen. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, 
auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern 
nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, 
sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. 

Bedingungen, die uns mit Bestellungen von Kunden zugehen, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung bindend. 
Reklamationen (Garantieansprüche ausgenommen) müssen uns grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen, nach Erhalt der Ware, bekanntgegeben werden.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind vom Ausstellungsdatum an 30 Tage gültig. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. 

Übermittelte Unterlagen wie Prospekte, Datenblätter, technische Angaben, Maße und Gewichte sind branchenübliche Richtwerte. 

Wir behalten uns daher vor, auch nach Vertragsabschluss technische Änderungen an bestellten Lieferungen vorzunehmen. 

 

3. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. 
Sollten sich nach Auftragserteilung (unvermeidliche) Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon 
unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, 
die Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. 

Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund 
dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. 

 

4. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Übermittelte Unterlagen wie Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Datenblätter, Präsentationen, 
technische Angaben und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, 
Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 

Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich 
unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung 
zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 

 

5. Preise (Kaufpreis, Werklohn)

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen 
Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. 

Hinsichtlich Arbeitssunden- und Wegzeitensatz gelten unsere allgemeinen Tarife, die als Viertel-Stundensätze verrechnet werden. 
Sollten sich auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung 
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, 
die Preise entsprechen nach oben oder unten anzupassen. Derartige Änderungen der Arbeits- und Wegzeiten (inkl. KFZ-Pauschalen) werden gesondert 
kommuniziert. Sondervereinbarungen zu diesen Tarifen werden kundenspezifisch vereinbart und bedürfen der Schriftform. 

Wird gegen unsere Rechnung binnen 5 Werktagen kein begründeter Einspruch in schriftlicher Form erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. 
Für jegliche Änderung der ursprünglich ausgestellten Rechnung wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 50 pro Änderung in Rechnung gestellt. 

Wir sind ausdrücklich berechtigt auch Teilrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. 

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer, inklusive Verpackung zu verstehen. 
Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. 

Bei Zahlungseinstellung des Bestellers bzw. bei Antrag auf Ausgleichsverfahren oder Konkurs sind gewährte Bonifikationen hinfällig.

 

6. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten, 
Teilzahlung, Skonto, elektronische Rechnungen)

Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon vor oder spätestens bei Vertragsabschluss vereinbart werden, gelten die in unseren Rechnungen 
angegebenen Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Ein Skontoabzug wird nur im 
Rahmen und auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. 
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten des Bankkontokorrentkredites einschließlich aller Nebengebühren 
sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen. Ferner sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nach unserem Ermessen zurückzuhalten. Die Zurückhaltung 
von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht anerkannter, Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene 
Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40 zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, 
die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit dies nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. 

Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch 
nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen. 

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden

 

7. Transport und Annahme

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf 
Wunsch und gegen gesonderte Bezahlung angeboten und in Rechnung gebracht. 

 

Weigert sich der Käufer, das Kaufobjekt zum festgesetzten Zeitpunkt anzunehmen, so ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine Nachfrist von acht Tagen anzusetzen. 
Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 100 pro Tag in Rechnung stellen, 
und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; 
in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 25 % des Rechnungsbetrages als vereinbart. 

 

8. Lieferumfang

Dieser geht aus dem Angebot, wenn ein solches fehlt, aus dem Prospekt hervor. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass sämtliche bauseitigen Installationen vorhanden sind.

 

9. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug, Rücktritt

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung 
zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalt von 60 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen. 

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Kunden ist bei Sonderanfertigungen nicht möglich. 

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigenturm. 
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des 
Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir
 jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

Die Waren dürfen vor Erfüllung unserer Ansprüche weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller verpflichtet sich, uns über 
mögliche Pfändungen von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, sofort zu verständigen. Die entsprechenden Kosten der Intervention trägt der Besteller.

 

11. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. 
Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, 
spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist. 

 

12. Gewährleistung/Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

Die Gewährleistung/Garantie gilt jedenfalls nicht auf Verschleißteile. 

Arbeits-, Wegzeit- und Frachtkosten fallen nicht unter die Gewährleistung/Garantie.

 

13. Schadensersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 

 

14. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, 
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.  

 

15. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.  

 

16. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. 

 

17. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist unser Firmensitz: 7501 Rotenturm an der Pinka, Brunnengasse 13.

 

18. Rechtswahl und Gerichtsstandvereinbarung

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am 
Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. 

 

19. Formvorschriften, zusätzliche Vereinbarungen

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, 
somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.